Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht

Herr Muhammed JAGLIT

26.11.2025
33.60.20.21-22480

26.11.2025

10.12.2025

► Öffentliche Zustellung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht

Herr Kowiyi Bolanwa Liady

01.12.2025
33.60.20.21-11585

02.12.2025

16.12.2025

► Öffentliche Zustellung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht

Frau Sira DANSO

02.12.2025
33.60.20.30-22979

03.12.2025

17.12.2025

► Öffentliche Zustellung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht

Frau Tiraz BEN LOUSSAIF

02.12.2025
33.60.20.30-22584

04.12.2025

18.12.2025

► Öffentliche Zustellung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht

Frau Warde MAMO

08.12.2025
33.60.20.21-22876

08.12.2025

22.12.2025

► Öffentliche Zustellung

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