Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

FD 22 Jugend und Familie - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

Herr David Brückner

16.08.2024

22/205/0260/13

07.11.2024

21.11.2024

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FD 22 Jugend und Familie - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

Herr David Brückner

16.08.2024

22/217/0368/24

07.11.2024

21.11.2024

>>> zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht - Sachgebiet Leistungsgewährung

Frau Alima SUWAREH

15.11.2024

33.60.20.24-21701

15.11.2024

29.11.2024

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FD 22 Jugend und Familie -
Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

Herr Camillo Constabel

12.11.2024

22/202/0450/24

20.11.2024 04.12.2024 >>> zur Benachrichtigung
FD 30 Ausländer- und Asylrecht - 
Sachgebiet Leistungsgewährung
Frau Tiraz Ben Loussaif

26.09.2024

33.60.20.30-22584

20.11.2024 04.12.2024 >>> zur Benachrichtigung

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